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Verwaltung von Eigentumswohnungen
Bei der Verwaltung von Gemeinschaftseigentum sind organisatorische Fähigkeiten von besonderer Bedeutung.
Viele Interessen müssen berücksichtigt werden, ein umsichtiges Handeln ist Voraussetzung für eine erfolgreiche Tätigkeit. Unser oberstes Gebot und unser Premiumanspruch verpflichten uns, die Interessen der Eigentümer bei allen kaufmännischen, organisatorischen Tätigkeiten sowie bei baulichen und technischen Maßnahmen zu vertreten und umzusetzen.
Darüber hinaus verpflichten wir uns, bei Vertragsvereinbarungen mit Dritten im Sinne der Eigentümer zu handeln unter Beachtung der getroffenen Beschlüsse, der Gemeinschaftsordnung sowie der gesetzlichen Vorgaben und Regelungen (Wohnungseigentumsgesetz).
Viele Interessen müssen berücksichtigt werden, ein umsichtiges Handeln ist Voraussetzung für eine erfolgreiche Tätigkeit. Unser oberstes Gebot und unser Premiumanspruch verpflichten uns, die Interessen der Eigentümer bei allen kaufmännischen, organisatorischen Tätigkeiten sowie bei baulichen und technischen Maßnahmen zu vertreten und umzusetzen.
Darüber hinaus verpflichten wir uns, bei Vertragsvereinbarungen mit Dritten im Sinne der Eigentümer zu handeln unter Beachtung der getroffenen Beschlüsse, der Gemeinschaftsordnung sowie der gesetzlichen Vorgaben und Regelungen (Wohnungseigentumsgesetz).
Wir bieten Ihnen u. a. folgende Leistungen
Zeitnahe Umsetzung der Beschlüsse von Eigentümerversammlungen | Kompetenter Ansprechpartner für die Wohnungseigentümer | Hausgeldzahlungen: Überwachung der Zahlungseingänge und falls erforderlich Mahnwesen |
Unverzügliches Handeln bei Notmaßnahmen | jährliche Einberufung und Durchführung der Eigentümerversammlung | Vorlegen des Wirtschaftsplans für das laufende Jahr |
Abrechnung des Wirtschaftsplanes für das vergangene Jahr | Verantwortlichkeit für das Einhalten der Hausordnung | Pünktliches Bezahlen aller das Anwesen betreffenden Bewirtschaftungskosten und Annuitäten nach vorheriger Prüfung |
Vergabe und Überwachung aller Reparaturen unter Auswahl von geeigneten Fachfirmen | Der Abschluss, die Überwachung und ggfls. die Kündigung von Verträgen (nach Beschlussfassung durch die Eigentümer) z.B. für Hausmeister-, Treppenhausreinigungs-, Versicherungs-, Versorgungs-, Wartungs- und Fußwegreinigungsverträge |
Auf Ihren besonderen Wunsch hin übernehmen wir zusätzlich gern auch folgende Sonderleistungen
Einberufung von außerordentlichen Eigentümerversammlungen auf Wunsch der Eigentümer | Verhandlung mit Behörden und Erfüllung behördlicher Auflagen | Vorbereitung und Durchführung gerichtlicher Mahn-und Klageverfahren |
Ausschreibung, Planung, Überwachung von Umbauten, Ausbauten, Modernisierungen und größeren Instandhaltungsmaßnahmen |